Preisliste

 

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Als Neukunde, ein Preisnachlass von 20% auf allen Preisen während des ersten Jahres!

 

Basispreis für 1 Monat je nach Zahl der Eintragsreihen:

 

    1 - 100     Einträge     150 EUR

            

101 - 125     Einträge     180 EUR

126 - 150     Einträge     210 EUR

151 - 175     Einträge     240 EUR

176 - 200     Einträge     270 EUR

            

201 - 250     Einträge     300 EUR

251 - 300     Einträge     330 EUR

301 - 350     Einträge     360 EUR

351 - 400     Einträge     390 EUR

450 - 500     Einträge     410 EUR

550 - 600     Einträge     440 EUR

 

 

Bei größerem Volumen, Preise je nach Vereinbarung. Mindesthonorar im Monat: 150 EUR. In der Regel 1 Urbeleg = 1 Reihe, mit Ausnahme von Kontoauszügen, wo jede Reihe = 1 Eintrag.

 

Der Basispreis beinhaltet:

 

1. Prüfung der Urbelege und Eintrag in die Buchhaltungsregister (Tagebuch (Journal),

    Hauptbuch, Konto)

2. Anlagenbuchführung

3. Lohn- und Gehaltsberechnung bis zu 5 Personen

4. Steuerberechnung

5. Erstellung und Einreichen von Steuererklärungen

6. Vertretung des Buchers beim Steuer- und Zollamt und bei anderen Ämtern

7. Ausdruck der erstellten Buchführungsunterlagen

 

 

Zusatzdienste

 

Lohn- und Gehaltsabrechnung - a' 7 EUR pro Person

Erstellung und Einreichung des Statistikberichtes - a' 7 EUR

Auslagenbericht für Monat (bis zu 15 Quittungen) - a' 7 EUR

Erstellung eines Reisekostenberichtes (bis zu 15 Quittungen) - a' 7 EUR

Bei Bedarf Erstellung von anderen Buchführungsberichten - 30 EUR

Schnellarbeit (Bilanz, Gewinn- und Verlustkonto, andere Berichte) - 30 EUR

Erstellung der internen Buchführungsvorschriften – 65 EUR

Buchführungs- und Steuerberatungen - 30 EUR pro Stunde

Überarbeitung (in Ordnung bringen) und Wiederherstellung der Buchhaltung - 30 EUR pro Stunde

Erstellung des Geschäftsjahresberichtes für Nichtkunden - ab 130 EUR

Arbeit des Buchhalters vor Ort beim Bucher  - 30 EUR pro Stunde

 

Beratung eines Dauerkunden in laufenden Kundenfragen und Versendung von Berichten

per E-Mail - kostenlos

 

Inventur und Lagerbewertung - nach Vereinbarung

Prüfung der vorigen Buchführungsperioden - nach Vereinbarung

 

Bei der Berechnung der Preise gibt es die Möglichkeit, einen monatlichen Pauschalpreis zu vereinbaren.

 

 

Als Urbelege werden gezählt:

  • vom Auftraggeber ausgestellte Rechnungen
  • Bargeldquittungen
  • Zahlungsaufträge
  • Lieferscheine
  • Verträge, Ermächtigungen
  • Akten, Beschlüsse, Direktive, Protokolle, Anweisungen etc.
  • Auszüge von Bankkonten
  • Kassendokumente (Aufträge für Zahlungseingänge und -ausgaben)
  • für den Auftraggeber ausgestellte Rechnungen (inkl. noch offene Rechnungen)
  • Kostenberichte
  • Dienstreiseberichte mit Kostendokumenten
  • Dokumente für Export- und Importprüfung
  • Bankbenachrichtigungen wegen Zinsen oder Servicegebühr
  • Gehalts- oder Lohnscheine
  • Karten der Anlagenbuchführung, Berechnungsscheine
  • Lagerbestandsscheine, Inventurakte